Reklamation

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Es obliegt dem Kunden, den Vertragsgegenstand auf eigene Kosten unverzüglich auf Mangelfreiheit, insbesondere auf Richtigkeit und Vollständigkeit, zu untersuchen und etwaige Mängel sowie Falschlieferungen oder Mindermengen uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von einer Woche ab Erhalt der Lieferung. Verborgene Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird uns der Kunde die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Auf unser Verlangen wird der Kunde das beanstandete Produkt auf unsere Kosten an uns zurücksenden. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist er uns zur Erstattung aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen (z. B. Untersuchungskosten, Fahrt- und Versandkosten) verpflichtet.

Mängel und/oder Schäden, die durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse, unsachgemäße Behandlung, falsche Handhabung, gewöhnliche Abnutzung oder Korrosion entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Dies gilt insbesondere, wenn Mängel oder Schäden dadurch entstehen, dass das gelieferte Produkt nicht entsprechend der Handhabungshinweise gelagert, betrieben oder gewartet wird, z. B. bei Bedienung durch ungeschulte Anwender, Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle, Vornahme unzulässiger Veränderungen und/ oder Ergänzungen des Vertragsgegenstandes oder sonstigen Eingriffe in den Vertragsgegenstand, etwa durch Gehäuseöffnungen, Eigenreparaturen, nicht im Bedienerhandbuch vorgesehene Eigenwartungen, durch den Kunden und/oder nicht durch uns autorisierte Dritte.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind ferner Mängel und/ oder Schäden, die auf die Verwendung anderer als der von uns ausdrücklich (z. B. im Bedienerhandbuch oder durch sonstige schriftliche Erklärung) empfohlenen und freigegebenen Ersatz- und Zubehörteile und/oder Verbrauchsmaterialien (insbesondere: Reagenzien) zurückzuführen sind.

Der Kunde verpflichtet sich, sich, seine Mitarbeiter und sonstige Dritte, die bestimmungsgemäß mit dem Vertragsgegenstand arbeiten werden, mit allen von uns bereitgestellten Bedienungsanleitungen, Handbüchern und sonstigen Gebrauchsinformationen vertraut zu machen und den vorgenannten Personenkreis bei Handhabung, Gebrauch, Einstellung, Lagerung, Transport und Entsorgung des Vertragsgegenstandes entsprechend anzuweisen.

Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf einen Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch nach unserer Wahl. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für uns unzumutbar oder wird sie von uns wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Dieses Recht ist beschränkt auf die betroffene Lieferung, soweit eine derartige Beschränkung aufgrund der Natur der Sache für den Kunden nicht unzumutbar ist. Gewährleistungsansprüche für erbrachte Nachbesserungen verjähren in drei Monaten nach Abschluss der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, jedoch nicht vor Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist. Von uns ersetzte Teile des Vertragsgegenstandes sind an uns herauszugeben. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt derLeistung zusteht, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

Die vorstehenden Begrenzungen und Beschränkungen unserer Gewährleistung greifen nicht, sofern die Gewährleistungsansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer leitenden Angestellten oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen oder durch unser Verschulden bzw. das Verschulden unserer leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind oder wir eine abweichende Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, sind beschränkt. Dies gilt insbesondere für Mangelfolgeschäden.

Etwaige Mängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Zurückweisung des Restes der abgeschlossenen Menge, wenn nicht der Kunde nachweist, dass die Annahme nur eines Teils der Lieferung unter Berücksichtigung der Umstände für ihn unzumutbar ist.

Die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Sachmängeln des Vertragsgegenstandes verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Gleiches gilt für Rechtsmängel. §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. Bei Verbrauchsmaterialien (Reagenzien, Kits) endet die Gewährleistungsfrist mit Erreichen des aufgedruckten Haltbarkeitsdatums.

Für Schadensersatzansprüche sowie für Rechte des Kunden bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.

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